Anhang

  • 1 Grundsätze
    Allgemein

    Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) wurde am 11. Juli 2016 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Ihr Sitz ist in Bern. 18 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) sind Mitglieder der VKG.

    Die vorliegende Jahresrechnung wird gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (Obligationenrecht) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Die Zahlen werden kaufmännisch gerundet. Dies kann zu Rundungsdifferenzen führen.

    Die VKG verfügt weder über ein Vereinskapital noch eigene Finanz- oder Sachanlagen.

    Bilanzstichtag

    Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.

  • 2 Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen

    Die Aktiven und Passiven werden in der Regel einzeln bewertet.

    2.1 Flüssige Mittel

    Die flüssigen Mittel werden zu aktuellen Werten bewertet. Diese dienen ausschliesslich dem operativen Betrieb.

    2.2 Forderungen gegenüber VKF

    Es handelt sich hier um Forderungen gegenüber Nahestehenden.

    2.3 Forderungen gegenüber SPE

    Es handelt sich hier um Forderungen gegenüber Nahestehenden.

    2.4 Rechnungsabgrenzungen (aktiv und passiv)

    Die Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.

    2.5 Verbindlichkeiten gegenüber IRV

    Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden.

    2.6 Dienstleistungserträge von den Organisationen IRV und VKF

    Im Berichtsjahr sind kostendeckende Entschädigungen für Dienstleistungen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) vom Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) in der Höhe von je CHF 451’696.5 geleistet worden (Vorjahr je CHF 333’577.2).

    2.7 Mitgliederbeiträge der KGV

    Die Mitgliederbeiträge der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der jährliche Mitgliederbeitrag pro Mitglied beträgt CHF 500.0.

  • 3 Weitere Angaben
    3.1 Vollzeitstellen

    Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt, wie im Vorjahr, unter dem Jahresdurchschnitt von 10.

    3.2 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

    Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen massgebenden Einfluss auf die Jahresrechnung des Berichtsjahrs hätten.

    3.3 Risikobeurteilung

    Eine Risikobeurteilung wird durch die Geschäftsleitung laufend vorgenommen. Dabei werden die, ihrer Ansicht nach, wesentlichen Risiken erfasst und die notwendigen Massnahmen zur Steuerung und Überwachung definiert und über deren Umsetzung und Überwachung entschieden. Das Risikomanagement und interne Kontrollsystem sind eingebettet in das System des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Der Grundsatz des Vieraugenprinzips wird eingehalten.