Anhang
Rechnungslegungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundsätze der Rechnungslegung
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erstellt ihre Jahresrechnung in Übereinstimmung mit dem gesamten Regelwerk nach Swiss GAAP FER.
Die Jahresrechnung entspricht dem schweizerischen Gesetz und wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Das Verrechnungsverbot von Aktiven und Passiven bzw. Aufwand und Ertrag (Bruttoprinzip) wird eingehalten. Die Jahresrechnung entspricht dem Grundsatz der Stetigkeit in Bewertung, Darstellung und Offenlegung. Sie basiert auf betriebswirtschaftlichen Werten und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view).
Die Zahlen werden in CHF 1’000 dargestellt und kaufmännisch gerundet. Dies kann zu Rundungsdifferenzen führen.
Bilanzstichtag
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungen erfolgen nach einheitlichen Kriterien. Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven.
Fremdwährungsumrechnungen
Auf fremde Währungen lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den Kursen des Transaktionsdatums umgerechnet.
Beteiligungen
Unter Beteiligungen fallen Aktien von Gesellschaften, welche durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) massgeblich beeinflusst werden können. Die Beteiligungen werden zu Nominalwerten, abzüglich der Wertberichtigungen, bilanziert.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungswerten, abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der indirekten Methode, linear von den Anschaffungswerten. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt für
Mobiliar und Einrichtungen | 5 Jahre |
IT-Hardware | 3 Jahre |
IT-Software wird nicht aktiviert bzw. im Erwerbsjahr abgeschrieben. Die allgemeine Aktivierungsuntergrenze beträgt TCHF 5.0.
Forderungen
Die Forderungen werden zu Nominalwerten bewertet. Betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen werden angemessen berücksichtigt.
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen werden angemessen berücksichtigt.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu aktuellen Werten bewertet. Sie umfassen Bankguthaben sowie Sicht- und Depositengelder. Diese dienen ausschliesslich dem operativen Betrieb.
Gewinnreserven
Es handelt sich um die kumulierten einbehaltenen Gewinne bzw. Verluste.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten eingesetzt.
Rechnungsabgrenzungen (aktiv und passiv)
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.
Übrige Aktiven und Passiven
Die übrigen Aktiven und Passiven werden zu Nominalwerten, abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen, ausgewiesen.
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
Die Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen setzen sich aus Beiträgen der 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV), Beiträgen der Kantone ohne die 18 KGV (GUSTAVOL) inkl. der Gebäudeversicherung Bern (GVB), Beiträgen von Verbänden, Dienstleistungsertrag, Brandschutzgebühren, Drucksachenverkauf, Schulungen, Fachtagungen, Zertifikatsgewährungen usw. zusammen. Die Lieferungen werden bei Besitzübergabe an den Käufer als Ertrag anerkannt. Die Dienstleistungen werden erfasst, wenn diese erbracht sind. Die Beiträge werden zum Zeitpunkt der Beschlüsse der Delegiertenversammlung in der Erfolgsrechnung verbucht.
- 1 Beteiligung VKF ZIP AG
Bis am 24. Juni 2019 (Zwischenabschlussstichtag) ist die VKF ZIP AG eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) gewesen. Sie hat die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Zertifizierung, Inspektion und Prüfung von Produkten des Brandschutzes bezweckt. Weiter hat sie Dienstleistungen in den Bereichen Ausbildung und Beratung im Brandschutz erbracht.
An der Beteiligung VKF ZIP AG wurde per 31. Dezember 2018 eine Wertberichtigung auf dem Aktienkapital von CHF 99ʹ999.0 vorgenommen. Diese ist per 26. Juni 2019 über das Konto Beteiligung VKF ZIP AG ausgebucht worden.
An der Generalversammlung vom 26. Juni 2019 ist die VKF ZIP AG in Schweizerisches Institut für Prüfung, Inspektion und Zertifizierung AG (SIPIZ AG) umfirmiert und mit unterzeichnetem Share Deal Vertrag vom 22. Mai 2019 per 27. Juni 2019 an den von uns unabhängigen neu gegründeten Trägerverein Schweizerisches Institut für Prüfung, Inspektion und Zertifizierung (SIPIZ) für CHF 1.0 verkauft worden.
- 2 Rahmenkredite VKF ZIP AG
Zahlen in CHF 1’000
2019 2018 Rahmenkredite VKF ZIP AG 0 571 2018
Um den Restrukturierungsaufwand (Schliessung Bereich Prüfung) zu finanzieren und die Fortführung der Gesellschaft sicherzustellen, hatte der Vorstand der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) an seiner Sitzung vom 28. November 2018 einen weiteren Rahmenkredit mit Rangrücktritt im Umfang von TCHF 600.0 gesprochen. Der Kreditsaldo per 31. Dezember 2018 betrug TCHF 1ʹ485.1 (vor Ausbuchung Verlust 2018 VKF ZIP AG). Der Verlust 2018 der VKF ZIP AG betrug TCHF 914.0. Mittels Verwendung der aus dem Jahr 2017 gebildeten «Rückstellung für Sanierung VKF ZIP AG» für die Finanzierung noch zu erwartender künftiger Verluste von TCHF 885.1 konnte ein Grossteil dieses Verlusts bei der VKF erfolgsneutral finanziert werden. Die Differenz von TCHF 28.9 wurde mittels dem im Jahr 2018 zusätzlich gesprochenen Rahmenkredit erfolgswirksam finanziert. Per 31. Dezember 2018 betrug der Kreditsaldo TCHF 571.1. Der Rahmenkredit wurde in vollem Umfang abgerufen.2019
Der von der VKF ZIP AG in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 24. Juni 2019 erzielte Verlust von TCHF 152.6 ist vollumfänglich über den Rahmenkredit verrechnet worden. Der Restkreditsaldo von TCHF 418.5 ist von der VKF ZIP AG zurückbezahlt worden.Der Sanierungsaufwand VKF ZIP AG von TCHF 158.4 setzt sich wie folgt zusammen: Der von der VKF ZIP AG in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 24. Juni 2019 erzielte Verlust von TCHF 152.6 zuzüglich Kreditorenrechnungen und Versicherungsguthaben von TCHF 5.8, welche nach dem 24. Juni 2019 eingetroffen sind.
- 3 Sachanlagen
Zahlen in CHF 1’000
Anlagespiegel 2019 Mobiliar und Einrichtungen IT-Hardware Total Nettobuchwerte 1.1. 10 0 10 Anschaffungswerte Stand 1.1. 26 0 26 Zugänge (Investitionen) 11 16 26 Abgänge (Ausbuchung der Abschreibungen) 0 0 0 Stand 31.12. 37 16 52 Kumulierte Wertberichtigungen Stand 1.1. -16 0 -16 Abschreibungen -7 -5 -13 Abgänge (Ausbuchung der Abschreibungen) 0 0 0 Stand 31.12. -24 -5 -29 Nettobuchwerte 31.12. 13 10 23 Anlagespiegel 2018 Mobiliar und Einrichtungen IT-Hardware Total Nettobuchwerte 1.1. 15 0 15 Anschaffungswerte Stand 1.1. 36 10 45 Zugänge (Investitionen) 0 0 0 Abgänge (Ausbuchung der Abschreibungen) -9 -10 -19 Stand 31.12. 26 0 26 Kumulierte Wertberichtigungen Stand 1.1. -21 -10 -30 Abschreibungen -5 0 -5 Abgänge (Ausbuchung der Abschreibungen) 9 10 19 Stand 31.12. -16 0 -16 Nettobuchwerte 31.12. 10 0 10 - 4 Sonstige kurzfristige Forderungen
Zahlen in CHF 1’000
2019 2018 Sonstige kurzfristige Forderungen 284 433 Forderungen gegenüber Nahestehenden 284 433 Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) 78 14 Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (SPE) 30 0 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) 176 420 - 5 Kurzfristige Finanzanlagen beim IRV
Zahlen in CHF 1’000
2019 2018 Kurzfristige Finanzanlagen beim IRV 5’450 3’400 Es handelt sich um die Finanzanlagen beim Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV). Die frei verfügbare Liquidität der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wird durch den IRV angelegt.
- 6 Langfristige Rückstellungen
Zahlen in CHF 1’000
Langfristige Rückstellungen 1.1.2019 Bildung Verwendung Auflösung 31.12.2019 Bundesbeiträge an eidg. Prüfungen 232 60 0 -17 275 Total 232 60 0 -17 275 Langfristige Rückstellungen 1.1.2018 Bildung Verwendung Auflösung 31.12.2018 Bundesbeiträge an eidg. Prüfungen 191 59 0 -18 232 Total 191 59 0 -18 232 - 7 Kurzfristige Rückstellungen
Zahlen in CHF 1’000
Kurzfristige Rückstellungen 1.1.2019 Bildung Verwendung Auflösung 31.12.2019 Ferien- und Überzeitsaldi 283 22 0 0 305 Sanierung VKF ZIP AG 330 0 -126 -89 115 Total 613 22 -126 -89 420 Kurzfristige Rückstellungen 1.1.2018 Bildung Verwendung Auflösung 31.12.2018 Ferien- und Überzeitsaldi 237 46 0 0 283 Sanierung VKF ZIP AG 885 330 -885 0 330 Total 1’122 376 -885 0 613 Anpassung gegenüber dem Vorjahr
Im Vorjahr betrugen die kurzfristigen Rückstellungen TCHF 844.6. Darin enthalten waren die Rückstellungen für zweckgebundene Bundesbeiträge an die eidgenössischen Prüfungen Brandschutzfachmann und Brandschutzexperte in der Höhe von TCHF 231.7. Diese Position wird neu unter den langfristigen Rückstellungen gezeigt.Sanierung VKF ZIP AG
2018
Der Verlust 2018 der VKF ZIP AG betrug TCHF 914.0. Mittels Verwendung der aus dem Jahr 2017 gebildeten «Rückstellung für Sanierung VKF ZIP AG» für die Finanzierung noch zu erwartender künftiger Verluste von TCHF 885.1 konnte ein Grossteil dieses Verlusts bei der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erfolgsneutral finanziert werden. Die Differenz von TCHF 28.9 wurde erfolgswirksam finanziert. Die konkrete Verkaufsabsicht der VKF ZIP AG führte zu weiterem Rückstellungsbedarf von TCHF 330.0.2019
Im Zusammenhang mit der Sanierung VKF ZIP AG sind seit dem Verkauf noch Kosten von TCHF 125.9 angefallen, welche über die im Jahr 2018 gebildete Rückstellung von TCHF 330.0 finanziert werden. Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 wird noch mit Kosten von TCHF 115.0 gerechnet. Die Restanz der Rückstellung von TCHF 89.1 wird im Jahr 2019 erfolgswirksam aufgelöst. - 8 Rechnungsabgrenzungen (passiv)
Zahlen in CHF 1’000
2019 2018 Rechnungsabgrenzungen (passiv) 953 806 Dozentenhonorare Lehrgänge 16 16 Fixe und variable Beiträge der KGV am Projekt Hagelschutz 806 530 Installation Signalboxen 60 69 Swissbau Focus 11 0 Prüfberichte Hagelregister 18 0 SIA-Dokumentation Gebäudeschutz Naturgefahren 25 0 Revisionsstelle 7 7 Informatikaufwand 0 107 Prüfungserstellung und Experten 0 66 Übrige Rechnungsabgrenzungen 11 11 - 9 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Zahlen in CHF 1’000
2019 2018 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 780 1’171 Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 78 104 Eidgenössische Steuerverwaltung – Mehrwertsteuer 53 89 Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber 24 15 Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden 703 1’067 Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) 130 75 Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) 572 982 Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (SPE) 0 2 VKF ZIP AG 0 4 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) 0 5 - 10 Details zur Erfolgsrechnung
Zahlen in CHF 1’000
2019 | 2018 | |
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen | 11’357 | 10’889 |
Beiträge | 5’780 | 5’238 |
Ordentliche Beiträge der 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) | 2’010 | 1’710 |
Beiträge der 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) für Projektfinanzierungen | 1’500 | 1’200 |
Beiträge der 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) für Finanzierung Revision Brandschutzvorschriften 2026 | 300 | 0 |
Beiträge des IOTH für Finanzierung Revision Brandschutzvorschriften 2026 | 21 | 0 |
Fixe Beiträge der 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) am Projekt Hagelschutz | 372 | 549 |
Variable Beiträge der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) am Projekt Hagelschutz | 181 | 384 |
Beiträge der 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) am Betrieb Wetter-Alarm | 1’182 | 1’182 |
Beiträge der Kantone ohne die 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen (GUSTAVOL) inkl. der Gebäudeversicherung Bern (GVB) | 201 | 199 |
Beiträge Partner für Schutz vor Naturgefahren | 14 | 14 |
Dienstleistungsertrag | 4’907 | 5’049 |
Anerkennungen Produkte und Firmen Brandschutz und Elementarschadenprävention | 1’407 | 1’846 |
Lehrgänge Brandschutz und Elementarschadenprävention | 1’578 | 1’399 |
Fachtagungen Brandschutz und Elementarschadenprävention | 369 | 263 |
Fachprüfungen Brandschutz und Elementarschadenprävention | 224 | 198 |
Zertifikate Personen Brandschutz und Elementarschadenprävention | 124 | 129 |
Subvention SBFI | 458 | 356 |
Eidgenössische Prüfungen Brandschutzexperte | 183 | 176 |
Eidgenössische Prüfungen Brandschutzfachmann | 479 | 603 |
Projekt Hagelschutz (Administration und Support) | 50 | 50 |
Andere Dienstleistungen | 35 | 30 |
Brandschutzgebühren | 324 | 324 |
Drucksachenverkauf | 311 | 280 |
Andere betriebliche Erträge | 18 | 24 |
Aufwands- / Ertragsminderungen | 17 | -28 |
Material- und Dienstleistungsaufwand | -5’315 | -5’175 |
Drucksachenaufwand | -81 | -169 |
Aufwand für Schadenverhütung | -1’828 | -1’683 |
Betriebsaufwand Wetter-Alarm | -1’182 | -1’181 |
Aufwand für Kommissionstätigkeit | -277 | -206 |
Dienstleistungsaufwand an VKG | -452 | -334 |
Aufwand für Öffentlichkeitsarbeiten | -40 | -77 |
Projektaufwand Brandschutz, Elementarschadenprävention, Ausbildung | -1’456 | -1’525 |
Bruttogewinn | 6’042 | 5’714 |
Personalaufwand | -3’882 | -3’850 |
Gehälter | -3’177 | -3’182 |
Sozialleistungen | -623 | -621 |
Übriger Personalaufwand | -196 | -180 |
Verrechnung Personalaufwand am Projekt Hagelschutz | 113 | 133 |
Andere betriebliche Aufwendungen | -971 | -1’098 |
Raumaufwand | -356 | -372 |
Aufwand für Unterhalt, Versicherungen, Energie | -26 | -23 |
Büro- und Verwaltungsaufwand | -137 | -133 |
Aufwand für Organe (DV, VS, Revisionsstelle) | -77 | -83 |
Informatikaufwand Betrieb | -295 | -377 |
Infrastrukturvorhaben Informatik | -55 | -105 |
Repräsentationsaufwand | -25 | -4 |
Abschreibungen auf Sachanlagen | -13 | -5 |
Betriebliches Ergebnis | 1’177 | 761 |
Finanzertrag | 268 | 8 |
Finanzaufwand | -10 | -9 |
Sanierungsaufwand VKF ZIP AG | -158 | -29 |
Auflösung / Bildung Rückstellung für Sanierung VKF ZIP AG | 89 | -330 |
Wertberichtiung Beteiligung VKF ZIP AG | 0 | -100 |
Ausserordentlicher Ertrag | 0 | 25 |
Ausserordentlicher Aufwand | 0 | -4 |
Gewinn | 1’366 | 323 |
Anpassungen gegenüber dem Vorjahr
Per 1. Januar 2019 ist die Kostenrechnung eingeführt worden. Gleichzeitig ist die Aufteilung in delegierte und übrige Aufgaben aufgehoben worden.
Im Vorjahr betrug der Material- und Dienstleistungsaufwand TCHF 5’193.7. Darin enthalten waren die Kosten für den Geschäftsbericht in der Höhe von TCHF 14.6 und die Übersetzungen in der Höhe von TCHF 4.3. Beide Positionen werden neu unter «Andere betriebliche Aufwendungen» unter dem Büro- und Verwaltungsaufwand gezeigt.
Im Vorjahr waren die Kosten für die Messe Swissbau in der Höhe von TCHF 32.7 im Aufwand für Schadenverhütung enthalten. Diese Position wird neu unter dem Projektaufwand Brandschutz, Elementarschadenprävention, Ausbildung gezeigt.
Zinsertrag aus Finanzanlagen beim IRV
Die frei verfügbare Liquidität der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wird durch den Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) angelegt. Bei einer positiven Nettoperformance des IRV werden der VKF rund 60.0 Prozent als Zinssatz gutgeschrieben. Die Finanzanlagen beim IRV werden im Berichtsjahr mit rund 5.6 Prozent p.a. verzinst (keine Verzinsung im Vorjahr aufgrund der Negativperformance des IRV).
Im Berichtsjahr beträgt die Performance des IRV rund 9.3 Prozent (Vorjahr rund -3.2 Prozent).
Versicherungswerte | 2019 | 2018 |
Sachanlagen | Gruppenpolice beim Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV). | Gruppenpolice beim Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV). |
Verpflichtung Rahmenkredite VKF ZIP AG
Die Verpflichtung der im Anhang unter Ziffer zwei beschriebenen Rahmenkredite mit Rangrücktritt besteht per 31. Dezember 2019 nicht mehr (Vorjahr TCHF 571.1).
Nicht bilanzierte, langfristige Verbindlichkeiten
Der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) hat für ein gemeinsames IT-Software-Projekt in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Vorinvestitionen von TCHF 660.0 für die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geleistet. Die Vorinvestitionen aus den Jahren 2016 und 2017 werden innerhalb von fünf Jahren zurückbezahlt. Die Vorinvestitionen aus dem Jahr 2018 von TCHF 125.0 wurden im Jahr 2018 vollumfänglich zurückbezahlt. Die nicht bilanzierten Restverbindlichkeiten betragen per 31. Dezember 2019 TCHF 167.0 (Vorjahr TCHF 274.0).
Aussergewöhnlich schwebende Geschäfte und Risiken
Es sind keine schwebenden Geschäfte, hängigen Rechtsfälle oder latenten Risiken bekannt.
Transaktionen mit Nahestehenden
Folgende Organisationen werden als nahestehend betrachtet: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV), Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS), Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (SPE), Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS), VKF ZIP AG (bis 24. Juni 2019), 18 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) sowie die Pensionskasse des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes (PK).
Zwischen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und diesen Organisationen bestehen vielfältige Beziehungen personeller, rechtlicher und wirtschaftlicher Natur. Alle Geschäfte mit diesen Organisationen basieren in der Regel auf normalen Kunden-Lieferanten-Beziehungen und werden zu Marktbedingungen wie mit unabhängigen Dritten bzw. gemäss den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt. Ist dies nicht der Fall, werden die besonderen Bedingungen im Anhang erläutert. Es bestehen keine Bürgschaften oder Garantieverpflichtungen. Die gegenseitigen Kapitalverflechtungen sind unter den Transaktionen mit Nahestehenden (Finanzierungen) aufgeführt.
Die VKF nimmt Verwaltungsaufgaben für andere, den KGV verbundenen Organisationen, wahr. Die dabei anfallenden Verwaltungskosten werden durch interne Umlagen verrechnet. Die angewandten Verteilschlüssel basieren auf dem Verursacherprinzip und tragen der Realität Rechnung.
Alle natürlichen Personen, welche einen massgeblichen Einfluss auf das Geschäftsgebaren der VKF haben, werden ebenfalls als nahestehend betrachtet. Dabei handelt es sich in der Regel um die Mitglieder der Leitungsorgane, d. h. des Vorstands und der Geschäftsleitung.
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die wesentlichen Transaktionen zu nahestehenden Organisationen und Personen werden wie folgt separat ausgewiesen:
Zahlen in CHF 1’000
2019 | 2018 | |
Forderungen gegenüber | ||
Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) | 78 | 14 |
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (SPE) | 30 | 0 |
Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) | 176 | 420 |
Verbindlichkeiten gegenüber | ||
Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) | 130 | 75 |
Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) | 572 | 982 |
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (SPE) | 0 | 2 |
VKF ZIP AG | 0 | 4 |
Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) | 0 | 5 |
Finanzanlagen | ||
Finanzanlagen Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) beim Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) | 5’450 | 3’400 |
Zinsertrag aus Finanzanlagen beim IRV | 250 | 0 |
Finanzierungen | ||
Beteiligung an VKF ZIP AG | 0 | 100 |
Wertberichtigung auf Beteiligung an VKF ZIP AG | 0 | -99 |
Rahmenkredite an VKF ZIP AG | 0 | 571 |
Verrechneter Verwaltungsaufwand an | ||
Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) | 121 | 26 |
Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) | 338 | 338 |
Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) | 73 | 53 |
Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (SPE) | 33 | 36 |
Verrechneter Verwaltungsaufwand von | ||
Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) | 486 | 359 |
Interkantonaler Rückversicherungsverband (IRV) | 1’021 | 1’043 |
Vorsorgeverpflichtungen
Die Mitarbeitenden der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sind bei der Pensionskasse des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes (PK) versichert. Die PK ist eine registrierte Stiftung des privaten Rechts. Diese bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes für die berufliche Vorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der angeschlossenen Organisationen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Neben den Mitarbeitenden der Stifterfirma sind die Mitarbeitenden folgender angeschlossener Arbeitgeber in der PK versichert:
– Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
– Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
– Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS)
– VKF ZIP AG (bis 30. Juni 2019)
Die Stiftung hat ihren Sitz am Domizil des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) in Bern. Sie untersteht der gesetzlichen Aufsicht. Es bestehen keine Auflagen der Aufsichtsbehörde.
Die Altersrenten wurden bis am 31. Dezember 2011 nach dem Leistungsprimat berechnet. Am 1. Januar 2012 wurde auf das Beitragsprimat umgestellt. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt basieren die Renten auf dem individuellen Sparguthaben, das versicherungstechnisch in eine Rente umgewandelt wird. Das Risiko Alter bzw. Langlebigkeit wird von der Stiftung selbst getragen. Für die Risiken Tod und Invalidität besteht seit dem 1. Januar 2009 ein Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.
Die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge für das Jahr 2019 betragen TCHF 307.7 (Vorjahr TCHF 300.6).
Kennzahlen (Angaben gemäss Geschäftsbericht PK)
2019 | 2018 | |
Deckungsgrad | 117.7% | 109.3% |
Wertschwankungsreserve in TCHF | 5’562 | 3’422 |
Reservedefizit Wertschwankungsreserve in TCHF | 0 | -3’023 |
Performance Gesamtvermögen | 9.3% | -4.3% |
Verzinsung Altersguthaben | 3.0% | 1.0% |
Verzinsung Rentendeckungskapital | 2.5% | 2.5% |
Aktive Versicherte | 72 | 73 |
Rentner | 28 | 28 |
Angeschlossene Arbeitgeber | 4 | 5 |
Erwartete Rendite | 2.6% | 2.6% |
Erwartetes Risiko | 5.1% | 5.1% |
BVG-Minimalzins | 1.0% | 1.0% |
Technischer Zinssatz | 2.5% | 2.5% |
Die Wertschwankungsreserve ist per 31. Dezember 2019 vollständig geäufnet. Es bestehen freie Mittel von TCHF 1’111.7.
Risikoexposition
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist folgenden Risiken ausgesetzt:
Geschäftsumfeldrisiko
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist ein Verein. Mitglieder sind 18 Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV). Die VKF ist somit abhängig von den geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Überlegungen seiner Mitglieder. Diese können Einfluss auf die Ertrags- und Finanzlage sowie den Fortbestand nehmen.
Im Bereich Brandschutz erfüllt die VKF, als nicht öffentlich-rechtliche Körperschaft, zahlreiche Aufgaben für die Kantone und Brandschutzbehörden. In diesem Bereich ist sie vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess auf Bundesebene aber auch in den einzelnen Kantonen und dem entsprechenden Konkordat (Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse) abhängig.
Operationelle Risiken
Diese Risiken umfassen die Informatik, das Verhalten der Angestellten, die Rechtsaspekte und die Geschäftsprozesse.
Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) verfügt über ein Risikomanagement, welches auf die vorangehend erwähnten Risiken ausgerichtet ist. Die identifizierten Risiken werden periodisch überprüft und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkungen beurteilt. Die periodische Risikobeurteilung, die vorgeschlagenen Massnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Überwälzung der Risiken werden durch den Vorstand resp. durch die Geschäftsleitung genehmigt. Die Risikosituation wird kontinuierlich überwacht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Vorstand keine Risiken identifiziert, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VKF führen könnten.
Um die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und die Ordnungsmässigkeit der Unternehmensberichterstattung zu gewährleisten, hat der Vorstand interne Vorkehrungen getroffen. Diese beziehen sich auf zeitgemässe Buchhaltungssysteme und Abläufe, die Erstellung des Jahresabschlusses, das Vieraugenprinzip, Funktionentrennungen sowie regelmässige Kontrollen und Berichterstattungen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Vorstand wird die vorliegende Jahresrechnung 2019 am 29. April 2020 zuhanden der Delegiertenversammlung verabschieden.
Gemäss Statuten vom 13. Mai 1981 und den Teilrevisionen vom 17. Juni 2004, 28. Juni 2007 und 27. Juni 2013 gehört die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung zu den unübertragbaren Befugnissen der Delegiertenversammlung (Art. 8). Die Rechnung 2019 wird der Delegiertenversammlung am 25. Juni 2020 zur Genehmigung unterbreitet bzw. vorgeschlagen.
Die Ausbreitung des Coronavirus wird wirtschaftliche und organisatorische Folgen für die Gesellschaft haben. Es werden zusätzliche Kosten entstehen, und es ist mit Mindereinnahmen zu rechnen. Die finanziellen Auswirkungen können aktuell nicht eruiert werden und sind auch davon abhängig, wie lange die ausgerufenen Restriktionen des Bundesrats in Kraft bleiben. Die Situation wird laufend analysiert.
Revisionsstelle
An der Delegiertenversammlung vom Juni 2010 wurde die Revisionsstelle Ernst & Young AG erstmals für das Geschäftsjahr 2010 gewählt. Die Wahl erfolgte für ein Jahr. Seither wurde sie neunmal wiedergewählt, letztmals an der Delegiertenversammlung vom 27. Juni 2019. In den Jahren 2019 und 2018 erbrachte sie folgende Leistungen:
2019 | 2018 | |
TCHF | TCHF | |
Revision und Dienstleistungen | 12 | 13 |
Mitarbeitende Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) | 2019 | 2018 |
Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt | 31 | 29 |